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   BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99   

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https://dejure.org/2000,3243
BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99 (https://dejure.org/2000,3243)
BAG, Entscheidung vom 30.08.2000 - 5 AZR 658/99 (https://dejure.org/2000,3243)
BAG, Entscheidung vom 30. August 2000 - 5 AZR 658/99 (https://dejure.org/2000,3243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der vom 1. Oktober 1996 bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung; ; MTV § 9 Nr. 2; ; MTV § 14 II Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 59 (Leitsatz)

    § 4 Abs. 1 Satz 1 EFZG in der v. 1.10.1996-31.12.1998 geltenden Fass.; § 9 Nr. 2 Mantel-TV für gewerbliche Arbeitnehmer … in der Gipsindustrie in den neuen Bundesländern
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80% oder 100%

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 341 (Ls.)
  • NJ 2001, 278 (Ls.)
  • BB 2000, 2368
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 671/98

    Entgeltfortzahlung im Krankkeitsfall 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    Demgegenüber hat der Senat keine eigenständige Regelung der Höhe der Entgeltfortzahlung angenommen, wenn die tarifliche Regelung nur die Methode und die Berechnung der Entgeltfortzahlung anders als das Gesetz bestimmt hat (BAG 8. September 1999 - 5 AZR 671/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 19 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 38).

    Der ursprüngliche § 616 Abs. 1 BGB (jetzt Satz 1) ist unverändert geblieben (BAG 8. September 1999 - 5 AZR 671/98 - aaO).

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 692/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    Auch wenn der "regelmäßige Arbeitsverdienst" weitergezahlt werden muß, ist damit nicht abschließend bestimmt, in welcher Höhe (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 692/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dies spricht dafür, daß die Tarifvertragsparteien mit der "Regelmäßigkeit" der Einkommensbezüge in § 9 Abs. 2 MTV die gleiche Bedeutung verbunden haben und durch die gewählte Formulierung bestimmte Zufälligkeiten der Verdienstbemessung ausschließen, nicht aber eine eigenständige Regelung über die Höhe des fortzuzahlenden Verdienstes treffen wollten (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 692/98 -).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.1999 - 10 Sa 1114/98

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung; Auslegung von Tarifverträgen bei Abweichungen

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    5 AZR 658/99 10 Sa 1114/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 1. September 1999 - 10 Sa 1114/98 - aufgehoben.

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    Solche Formulierungen lauten etwa, daß der Arbeitnehmer im Krankheitsfall pro Tag iHv. 1/22 des monatlichen Verdienstes zu vergüten ist (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119) oder für jeden Krankheitstag 1/65 des Gesamtverdienstes der letzten drei Monate erhält (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 17 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 12; BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330).
  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    Solche Formulierungen lauten etwa, daß der Arbeitnehmer im Krankheitsfall pro Tag iHv. 1/22 des monatlichen Verdienstes zu vergüten ist (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119) oder für jeden Krankheitstag 1/65 des Gesamtverdienstes der letzten drei Monate erhält (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 17 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 12; BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330).
  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 769/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    Solche Formulierungen lauten etwa, daß der Arbeitnehmer im Krankheitsfall pro Tag iHv. 1/22 des monatlichen Verdienstes zu vergüten ist (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119) oder für jeden Krankheitstag 1/65 des Gesamtverdienstes der letzten drei Monate erhält (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 17 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 12; BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    Mit gleichem Ergebnis hat er für einen Tarifvertrag entschieden, der die Weiterzahlung des Gehalts vorsah, ohne Angaben zur Höhe zu machen (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 372/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.05.1999 - 5 AZR 530/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    So ist er bejaht worden bei einer Formulierung, nach der "alle Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit oder Unfall Anspruch auf Zahlung des vollen Gehalts bzw. Lohnes entsprechend dem Lohnfortzahlungsgesetz" haben (BAG 5. Mai 1999 - 5 AZR 530/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 6 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 28).
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